Erdarbeiten waren vor noch gar nicht so langer Zeit sehr anstrengend und kräftezehrend. Doch heute hat sich dies zum Glück gewandelt, denn viele Aktionen können von oder mit der Hilfe von Maschinen ausgeführt werden. Dabei gibt es aber auch diese in den unterschiedlichsten Ausführungen, sodass jeweils passend zu den Anforderungen das entsprechende Modell gewählt werden kann. Ein gutes Beispiel ist hier der Minibagger, wie er beispielsweise bei der TRADING MÜNCHENDORF Handels GmbH angeboten werden, denn dieser kann alles, was seine großen Verwandten auch vermögen, nur dass seine Dimensionen deutlich kleiner ausfallen. Ein solcher Bagger kann dabei nicht nur von Firmen, sondern auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Doch woher bekommt man ein solches Gefährt und auf welche Konditionen muss man sich zu diesem Zweck einlassen, wenn man die Aushubarbeiten auf dem eigenen Grundstück so einfach wie möglich gestalten möchte? 

Einen Minibagger beschaffen - Dass sollte man wissen 

Wer einen Minibagger benötigt, der sollte sich einfach an die nächste Baufirma in seiner Umgebung wenden, denn in der Regel kann davon ausgegangen werden, dass hier solche Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Ob das Unternehmen diese allerdings auch vermietet, steht auf einem anderen Blatt. Daher kann es unter Umständen erforderlich sein, dass die Maschinen samt Fahrer und Auftrag bestellt werden müssen. Dies erzeugt natürlich erhebliche Kosten.   

Anders sieht es aus, wenn der Bagger bei einem Mietunternehmen beschafft wird. Hier ist dann der Mieter selbst für die Nutzung verantwortlich, wobei diese aber an enge Richtlinien gebunden ist. Der Bagger wird angeliefert und wieder abgeholt, während die Führung den eigenen Fähigkeiten unterliegt. Die entsprechenden Angebote hierzu kann man heute leicht im Internet finden, wobei aber immer ein wachsamer Blick auf die Lieferkosten erfolgen sollte, denn eine Anlieferung aus größerer Entfernung, kann sehr stark ins Geld gehen.   

Kriterien für die Nutzung 

Doch darf der Minibagger am Ende nur auf dem eigenen Grundstück geführt werden, wenn keine entsprechende Lizenz vorliegt. Solche Regelungen gelten in vielen Ländern und werden mit aller Strenge durchgesetzt, um die Allgemeinheit vor Schaden zu bewahren. Wer ohne Lizenz zum Führen eines Baggers auf öffentlichen Straßen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.   

Zudem geht es hier auch um die Sicherheit, sodass das jeweilige Unternehmen dem Mieter im Mindesten eine Einführung in die Nutzung geben sollte. Andere Anbieter offerieren sogar einen dreistündigen Kurs, nachdem man in der Lage sein sollte, den Minibagger selbst zu benutzen und die gängigsten Arbeiten mit diesem auszuführen. Entsprechende Angebote sind entweder im Preis enthalten oder werden je nach Gesetzgebung, kostenlos angeboten. 

Versicherungsfragen 

Auf der anderen Seite stehen natürlich Fragen zur Versicherung des Gefährtes. In vielen Fällen zahlt der Kunde diese in der Miete gleich mit, sodass ein umfassender Schutz bei einem Schaden besteht. Allerdings ist dies nicht bei groben Eigenverschulden gegeben. Hier kann es dann teuer werden, sodass diverse Maßnahmen nur von Fachleuten ausgeführt werden sollten. Erleidet der Minibagger beispielsweise einen Defekt, dann muss unbedingt der Service der Firma kontaktiert werden, auch wenn es hierdurch zu erheblichen Verzögerungen kommen kann. In keinem Fall sollte eine Reparatur selbst versucht werden.

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